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DER PROZESS DER SELIGSPRECHUNG VON MUTTER FRANZISKA

 

1931. Zwanzig Jahre nach ihrem Tod war Mutter Franziska in den Herzen der Schwestern von der Schmerzhaften Mutter lebendiger denn je. Und nicht nur in ihnen. Ihr heiliges Leben wird mit stiller Zurückhaltung im Gedenken aller festgehalten und bewahrt. Sie alle erinnern sich vor allem an das Flüstern der Menschen in Castel Sant'Elia, die am Tag ihrer Beerdigung sagten: „Mutter Franziska braucht unsere Gebete nicht. Sie ist eine Heilige, und sie ist es, die für uns beten muss“.

Eine Heilige: Diese chorhafte Gewissheit, die wir „Ruf der Heiligkeit“ nennen, war der mutige Anstoß, den Prozess der Seligsprechung von Mutter Franziska zu beginnen.

 

1931 wählten die Schwestern von der Schmerzhaften Mutter als Generaloberin der Kongregation Sr. M. Wendelina Bauer, die das heilige Leben von Mutter Franziska sehr bewunderte. Die neue Oberin bat die Delegatinnen sofort um ihre Meinung, ob es ratsam sei, die ersten Schritte zur Eröffnung des Seligsprechungsprozesses der Gründerin zu unternehmen.

 

Schwester Kiliana schrieb: „Die Ankündigung der Generaloberin erregte große Freude in den Herzen der Delegatinnen; die meisten der zum Generalkapitel in Rom versammelten Schwestern hatten Mutter Franziska persönlich gekannt und waren Zeuginnen der Heiligkeit ihres Lebens gewesen.

In dieser Atmosphäre der Freude und Begeisterung wurde der Prozess bald in Gang gesetzt. Bischof Luigi Maria Olivares, Bischof von Nepi und Sutri, der Diözese, in der Mutter Franziska in den letzten Jahren ihres Lebens gelebt hatte, zeigte großes Interesse an der Förderung der Seligsprechung der Gründerin und sandte am 12. November 1936 ein offizielles Schreiben an Mutter M. Wendelina, in dem er, wie üblich, erklärte, dass er keine Einwände gegen den diözesanen Prozess der Seligsprechung von Mutter Franziska und die Ernennung von Hochwürden Aquilin Reichert, O.F.M. Conv. als Postulator habe.

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Von 1937 bis 1940 fand im Bischöflichen Gericht in Nepi der diözesane Prozess der kanonischen Prüfung der Schriften von Mutter Franziska, ihres Rufs der Heiligkeit und des Gehorsams dem Dekrets von Papst Urban VIII. gegenüber statt, das jede öffentliche Verehrung eines Seligsprechungskandidaten verbot. Die erste Sitzung dieses Prozesses fand am 5. April 1937 in der Residenz des Bischofs in Nepi, Italien, statt.

Während dieser Zeit wurden auch Rechtshilfeverfahren eingerichtet - 1938 in der Diözese Paterson, New Jersey, und in der Diözese Winona, Minnesota; 1939 in der Diözese Würzburg, Deutschland. Da es für viele der Zeugen zu schwierig gewesen wäre, nach Nepi (Italien) zu reisen, wurden sie von den Behörden ihrer Diözesen befragt. Insgesamt wurden fünfundsechzig Zeugen vernommen. Bis auf zwei hatten sie alle die Dienerin Gottes persönlich gekannt und konnten daher unter Eid aussagen. Von den fünfundsechzig waren zweiunddreißig nicht Mitglieder der Kongregation. Die als zuverlässig geltenden Zeugen gaben ihre Aussagen ab„um Zeugnis von der Wahrheit zu geben und zur Ehre Gottes“.

 

Der Leichnam von Mutter Franziska wurde 1939 während des diozösanen Prozesses exhumiert. Nach 28 Jahren unter der Erde wurde er in gutem Zustand vorgefunden. Er wurde dann in einen neuen Sarg gelegt, der in einen weiteren aus Blei eingeschlossen, hermetisch versiegelt und wiederum in Castel Sant’Elia, nahe bei dem ersten Grab, beigesetzt wurde.

 

Am 11. März 1940 wurde der Diözesanprozess abgeschlossen, und im selben Monat ging die Arbeit an die Heilige Ritenkongregation über. Nach der Hinterlegung der Protokolle in Rom prüfte die Heilige Kongregation die Schriften in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Bestimmungen und gab unmittelbar danach folgende Resolution heraus: „Es wurde nichts gefunden, was den Fortgang der Sache behindern könnte“. In der Zwischenzeit wurden zahlreiche Empfehlungsschreiben an den Heiligen Vater gesandt, in denen die Gründe für die Seligsprechung durch zwei Kardinäle, mehrere Erzbischöfe, Bischöfe, Generalobere von Ordensgemeinschaften und männlichen und weiblichen Gemeinschaften und anderen Personen dargelegt wurden.

Am 3. April 1940 erteilte Seine Heiligkeit Papst Pius XII. auf Ersuchen von Hochwürden Aquilin Reichert, O.F.M. Conv., Apostolischer Beichtvater der Vatikansbasilika in Rom und Postulator der Causa, auf der Basis des Berichts von Kardinal Carlo Salotti, Präfekt der Heiligen Kongregation der Riten, in einer Audienz freundlicherweise die otwendige Genehmigung für die Eröffnung des Prozesses und ernannte und delegierte Seine Eminenz Kardinal Ermenegildo Pellegrinetti als „Ponens“, Vortragenden.

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Das Amt des „Ponens“, des Vortragenden, verlangt, dass der so bezeichnete Kardinal „der Sache besondere Aufmerksamkeit widmet und dem Plenum oder der Ordentlichen Versammlung der Heiligen Kongregation über alles berichtet, was die Cause zu unterstützen scheint oder ihr schaden könnte“. (Can 2009)

 Am 26. Februar 1943 genehmigte die Heilige Ritenkongregation die Schriften von Mutter Franziska. Am 27. Mai 1947 beschlossen die Kardinäle während einer ordentlichen Versammlung im Vatikan, diesen Prozess dem Heiligen Stuhl vorzustellen. Am 13. Juni 1947 unterzeichnete Seine Heiligkeit Papst Pius XII.

Am 4. März 1949 wurde eine zweite Exhumierung durchgeführt. An der Exhumierung des Leichnams von Mutter Franziska nahmen eine Vertretung des Vatikans, der Hochwürdigste Bischof von Nepi und Sutri und der gesamte Kirchliche Gerichtshof von Nepi, der Hochwürdige Pater Aquilin Reichert, der Bürgermeister von Castel Sant'Elia und andere lokale Behördenvertreter, drei Zeugen, die mit dem Prozess in Verbindung stehen, die ehrwürdige Mutter M. Melania Eberth, eine weitere Schwester als Vertreterin der Kongregation und andere Personen teil.

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Von sechs Schwestern getragen, wurde die Urne zur Pfarrkirche gebracht, wo Seine Exzellenz der Bischof von Nepi eine feierliche Requiem-Messe zelebrierte.

Anschließend fand eine Prozession von der Pfarrkirche zur Klosterkapelle der Schwestern statt. Die sterblichen Überreste von Mutter Franziska wurden in eine Krypta in der Wand der Kapelle gelegt. Mit Genehmigung der Glaubenskongregation wurde es den Schwestern erlaubt, Blumen vor der Krypta niederzulegen.

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Am 7. Juni 1949 endete der apostolische Prozess über die besonderen Tugenden von Mutter Franziska. Von diesem Tag an durften alle Personen, die über ihre heroischen Tugenden ausgesagt hatten, frei über die Angelegenheit sprechen. Im apostolischen Prozess wurden fünfundvierzig Zeugen gehört. Jeder von ihnen bezeugte die heroischen Tugenden von Mutter Franziska und forderte die Kardinäle der Heiligen Kongregation auf, Seiner Heiligkeit Pius XII. ihr positives Urteil über die Tugenden von Mutter Franziska zu übermitteln, damit der Papst die unfehlbare Entscheidung treffen könne.

 Am 14. Dezember 1949 wurden die Akten des Apostolischen Prozesses von Nepi an die Heilige Ritenkongregation übergeben. Nach einer sorgfältigen Prüfung sowohl des diözesanen als auch des apostolischen Prozesses, in Nepi und anderswo, über das Leben, die Tugenden und Wunder von Mutter Franziska, im Allgemeinen und im Besonderen, kam die Heilige Ritenkongregation zu dem Schluss, „dass alles in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Kirche durchgeführt wurde und dass die Gültigkeit des Prozesses festgestellt wird, unter der Bedingung, dass er von Seiner Heiligkeit genehmigt wird“. (Zitat aus dem „Dekret der Heiligen Ritenkongregation über die Gültigkeit der vorbereiteten Verfahren zur Seligsprechung der Dienerin Gottes M. Franziska Streitel“ vom 3. Februar 1952)

Am 3. Februar 1952 bestätigte Seine Heiligkeit Papst Pius XII. die Gültigkeit aller vorausgegangenen Prozesse - jene, die vom 5. April 1937 bis zum 12. Dezember 1949 durchgeführt wurden - des diözesanen und apostolischen Prozesses, nicht aber des Prozesses, der sich mit den Wundern befasste.

1955 gab es neue Animadversiones (Stellungnahmen). Die Eingabe von 1956 enthielt eine umfangreiche Responsio (Antwort) und ein Summarium Additionale mit neuen Dokumenten. Weitere Forschungen und Fachstudien wurden auf dem Gebiet der Psychologie und Mystik durchgeführt.

 

Am 11. November 1968 unterzeichnete der Generalpromotor des Glaubens „aliae novae animadversiones“. Die Arbeit wurde P. Alessio Benigar, O.F.M. - Experte für Mystik, anvertraut. Der Band wurde am 24. August 1977 übergeben, und das 1964 von P. Vittore abgegebene Votum wurde ebenfalls genehmigt.

Im Jahre 1974 unterzeichnete P. Vittore di Gesù e Maria, O.C.D. sein Votum über das psychologische Gleichgewicht der Dienerin Gottes und über eine gesunde Mystik. Alles wurde in der „Nova Positio super virtutibus“ zusammengeführt.

1976 riet P. Weber, S.A.C., sich auf die 15 Lebensjahre nach der Absetzung zu konzentrieren.

 

Das Generalkapitel der Schwestern von der Schmerzhaften Mutter beschloss 1988, die Causa weiterzuführen, und verpflichtete sich, nochmals eine neue Positio mit einer dokumentierten Biographie neu zu schreiben.

 

In der Zwischenzeit erfolgte die Neuorganisation der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, und die Causa von Mutter Franziska Streitel wurde P. Gumpel, S.J. anvertraut, der die Causa bis 1994 leitete. P. Gumpel wurde von der Mitarbeiterin Sr. Theresa Maria Müller SSM unterstützt. Die Novissima Positio super vita, virtutibus et fama sanctitatis wurde unter der Leitung des Generalberichterstatters (Relator Generalis), P. Ambrosio Eszer O.P., in drei Bänden mit insgesamt 1683 Seiten sowie Fotodokumenten und Karten fertiggestellt.

Von 1994 bis 2003 war Fr. Redemptur Maria Valabek O.Carm. der Postulator der Causa.

  

Am 19. Mai 2003 wurde Sr. Therese Maria Müller, nachdem sie die Zusammenstellung und den Druck der Novissima Positio abgeschlossen hatte, Postulatorin der Causa von Mutter Franziska.

Im Jahr 2004 prüften die beratenden Historiker die Novissima Positio und gaben ihre Zustimmung.

 

Im Jahr 2008 fand die Diskussion über das mutmaßliche Wunder des jungen Kenneth Williams nach dessen Autounfall statt.

Am 15. Mai 2009 unterzeichnete der Generalpromotor des Glaubens, Sandro Corradini, das Dokument der Theologischen Berater über die heroischen Tugenden der Dienerin Gottes, Mutter Franziska Streitel.

 

Am 27. März 2010 hat Papst Benedikt XVI. das Dekret über die heroischenTugenden der Dienerin Gottes veröffentlicht.

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